Mit einer PowerPoint-Präsentation stellten wir uns der Verwaltung vor
Aus dem Leitbild Herrenberg 2020:
Stadtraum mit Atmosphäre. Wir entwickeln ein Netz an hochwertigen Aufenthaltsbereichen mit unterschiedlichen Nutzungsangeboten für Jung und Alt und stärken im historischen Kontext die ortsspezifischen Identitäten.
Naturerlebnis erhalten durch Landschaftsschutz. Wir schützen dauerhaft die natürlichen Lebensgrundlagen der Gäulandschaft, die zur Erwerbsgrundlage wie zur Freizeitgestaltung dienen. Wir fördern durch Erhalt und Pflege der kulturhistorisch gewachsenen und naturnahen Landschaftselemente die biologische Vielfalt.
Übersicht über unsere Projekte
In und um Herrenberg wird gebaut. Die Kommune soll wachsen warum auch immer.
(23.03.2022) Mit Sorge beobachten wir die zunehmende "Ausmostung" von Bauland durch Investoren. Bäume und Sträucher werden als Erstes entfernt - so schafft man Fakten für billiges Bauen. Bagger und Kräne brauchen Platz zum Rangieren.
Ein vernachlässigtes Leerstands- und Baulücken-Management durch die Verwaltung (und den Gemeinderat als Korrektiv!) führt zu Flächenfraß im Außenbereich (Baugebiet Herrenberg-Süd).
Klamme Finanzen zwingen die Verwaltung, bei Erhalt, Pflege und Aufwertung städtischer Grünflächen zu sparen.
Die Eindämmung von Schottergärten, wilden Baumfällungen und Versiegelungen im privaten Bereich erfordert umfangreiche rechtliche, organisatorische und überwachungstechnische Maßnahmen (Eingriff in die Persönlichkeitsrechte - damit tut sich das deutsche Gesetzeswerk schwer). Jede Verwaltung kommt damit an ihre Grenzen.
Wo können und wollen wir ansetzen?
1. Mähfrequenz städtischer Grünflächen

- Wo kann reduziert werden?
- Wo kann der Ökonutzen verbessert werden?
- Wo können Blühstreifen helfen?
Vorgehen:
- Flurstücke identifizieren
- Abwägung mit Technik-Umwelt-Grün (TUG)
- Umsetzung machbarer Vorschläge durch TUG
2. Geschützte Grünbereiche

Definition:
- Grünbereiche, die dauerhaft ihre Funktion behalten müssen
Beispiele:
- Feuchtgebiete
- Frischluftschneisen (z.B. Leibfried-Wäldchen)
- „Grüne Lunge“
- Historische Parkanlagen (z.B. Alter Friedhof, Otto‘scher Garten, Grünanlage Albert-Schweitzer-Schule, Graben)
- Streuobstwiesen, Obstbaumkulturen im Stadtgebiet
3. Geschützte Bäume und Hecken

- Erhaltung der wenigen im Stadtbereich noch vorhandenen Bäume (Sicherung statt Fällung)
- Bei Neubebauung Schonung des noch vorhandenen Baumbestandes (z.B. Schäferlinde, Aischbach-Areal, Haus der Begegnung)
- An die Menschen denken, die dort einmal unter sich verschärfenden Klimabedingungen wohnen sollen
- Vermeidung weiterer ausgeräumter „Seeländer-Plätze“
- Keine Vernichtung des Brut- und Lebensraumes zahlreicher Tierarten
4. Klimawandelfolgen abmildern

- Berücksichtigung des Schwammstadt-Konzeptes bei der Stadtplanung:
- (Starkregen-) Niederschlagswasser vor Ort aufnehmen und zwischenspeichern und über „Grüne Elemente“ wie Mulden, Gründächer etc. verdunsten / versickern lassen
- Kanalisation / Kläranlage entlasten
- Dafür sorgen, dass auch die Entsiegelung / Versickerung auf Privatgrundstücken mehr gefördert wird
- Jeder gefällte Baum, jede zerstörte Hecke, jede unbegrünte Fläche trägt negativ zu den Klimazielen der Stadt bei
5. Baumschutzsatzung

- Erstellung und Erlass einer Baumschutzsatzung
- Klimaverbesserung (Sauerstoff, Luftfeuchtigkeit, Temperatur, Filterwirkung)
- Nicht nur öffentliches Grün soll vor Kahlschlag geschützt werden, sondern auch das in Privatgärten
- Keine Vernichtung des Brut- und Lebensraumes zahlreicher Tierarten
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